Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma REZ AG
1. Geltungsbereich / Vertrag
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der REZ AG, in CH-Visp und dem Käufer gelten die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die AGB des Käufers haben keine Gültigkeit.
1.2 Nebenabreden gelten nur, wenn diese von der REZ AG schriftlich bestätigt werden.
1.3 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
1.4 Ohne schriftliches Einverständnis der REZ AG kann nach Vertragsschluss weder die Bestellung rückgängig gemacht werden, noch wird bereits gelieferte Ware zurückgenommen.
1.5 Die Angebote der REZ AG sind freibleibend und unverbindlich.
1.6 Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der REZ AG.
2. Preise
2.1 Die in den Unterlagen der REZ AG aufgeführten Preise können grundsätzlich und jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, wobei die REZ AG bemüht ist, Preisaufschläge wenn immer möglich drei Monate im Voraus anzukünden.
2.2 Die in den Offerten aufgeführten Preise sind für Wagner Ewar + REZ Packaging Produkte 2 Monate und für REZ Produkte 12 Monate nach Datum verbindlich.
2.3 Die angegebenen Preise verstehen sich netto und gelten für Lieferungen ab Werk. Für Beträge über CHF 10000.- ist eine Anzahlung von 50% des Betrages bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung innerhalb von 5 Tagen fällig. Den Rest innerhalb 30 Tagen bei Erhalt der Endabrechnung. Bei verspäteter Anzahlung verzögert sich dementsprechend der Liefertermin.
2.4 Bankgarantien werden auf Wunsch des Käufers ausgehändigt. Die Kosten dafür werden dem Käufer verrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen.
3. Abbildungen, Farben, Eigenschaften und technische Bedingungen
3.1 Die in den Dokumenten als Basis von Angeboten enthaltenen technischen Angaben, Abbildungen, Masse, Norm-Schemata und Gewichte sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden.
3.2 Es kann aufgrund des Produktionsverfahrens und den unterschiedlichen Materialarten zu kleinen Farbunterschieden kommen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Für alle Rechnungen gilt: Zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt, ohne Abzüge. Bei Rechnungssummen ab CHF 10000.- gilt Ziff. 2.3
4.2 Werden Zahlungen später als Ziffer 4.1 geleistet, so werden von dem Zeitpunkt der Fälligkeit an, bis zur Zahlung Zinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Befindet sich der Käufer im Verzug, werden bis zur Zahlung Zinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz fällig.
4.3 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder bestehen ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Bestellers, ist die REZ AG berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort für fällig zu erklären und Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen. Ausstehende Lieferungen werden nur dann ausgeführt, bis der Käufer die Zahlung geleistet hat.
4.4 REZ AG verlangt vollumfängliche Vorauszahlungen, falls hinsichtlich der vertragsmässigen Einhaltung der Zahlungsbedingungen Zweifel bestehen. Dies betrifft insbesondere bei Einträgen auf dem Auszug des zuständigen Betreibungsamtes.
4.5 Für Bestellungen aus dem Ausland resp. für den Export bestimmte Ware und für alle Auslandsvertretungen gilt grundsätzlich: Für Lieferungen während dem 1. Jahr nur gegen Vorauskasse. Ab dem 2. Jahr gilt ziff.4.1
5. Lieferbedingungen
5.1 Der Liefertag wird nach bester Voraussicht so genau wie möglich angegeben, er kann jedoch nicht garantiert werden.
5.2 Die REZ AG ist berechtigt, die Lieferung zurück zuhalten, wenn die vereinbarten Zahlungs-Bedingungen seitens des Käufers nicht eingehalten werden. Die daraus entstehenden Kosten für’s zwischenlagern der Ware wird dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3 Ist die Nichteinhaltung der Fristen aufgrund Verzögerung unserer Zulieferer, oder wegen Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung zurück zu führen, verlängern sich die Fristen angemessen.
5.4 Holt der Käufer die Ware im Werk selbst ab, ist der durch REZ AG bestätigte Abholtermin für beide Parteien verbindlich. Nicht abgeholte Ware kann drei Arbeitstage nach bestätigtem Abholtermin freigegeben und für andere Lieferungen verwendet werden.
5.5 Wird die bestellte Ware auf den vereinbarten Liefertag nicht abgenommen oder zustellbar, so ist die REZ AG berechtigt die Ware in Rechnung zu stellen. Die Folgekosten einer Einlagerung und wiederholte Zustellung gehen zu Lasten des Käufers.
6. Versand und Transportbedingungen
6.1 Die REZ AG ist in der Wahl des Transportmittels frei. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung sind die Transportkosten ( Versandkosten ) nicht im Produktepreis enthalten und werden dem Käufer zusätzlich zum Produktepreis in Rechnung gestellt.
6.2 Mehrkosten des Transportes hat der Käufer zu tragen, wenn sie durch seine Sonderwünsche (Beispiele: bei Expresszustellung, Fixem Termin, Telefonische Vorankündigung, Lieferung an Flughäfen, Lieferung in Autofreie Orten, speziellen Ankunftszeiten etc.) verursacht werden.
6.3 Der Transport per Lastwagen erfolgt franko Baustelle mit Ablad, welche regulär über die Strasse erreichbar ist und ohne Montage. Bei Bergbahnen erfolgt dies beim Ablad an der Talstation. Das Leihgebinde (Palette ) bleibt Eigentum der REZ AG und muss retourniert werden.
6.4 Wenn die Baustelle für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Kunde den neuen Ablieferungsort rechtzeitig zu bestimmen.
6.5 Kann die Ware am vereinbarten Termin und Bestimmungsort nicht dem Käufer abgegeben werden ( Abwesenheit, geschlossen etc. ) so werden die daraus entstandenen Folgekosten dem Käufer verrechnet wie in Ziff.5.5
6.6 Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort nach Erhalt der Ware bei Bahn, Post oder beim Spediteur schriftlich angebracht und geltend gemacht werden. Entdeckte Transportschäden müssen direkt auf den Empfangsschein des Transportunternehmens vermerkt werden.
7. Prüfung / Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort nach dem Empfang auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem Lieferschein sowie auf von aussen erkennbaren Mängel zu prüfen und allfällige Abweichungen und Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen vom Empfang an gerechnet der REZ AG schriftlich mitzuteilen.
8. Rücknahme von Waren
8.1 REZ Produkte werden speziell für den Besteller/ Käufer gefertigt und sind keine Standartprodukte (Aufgrund von Farbauswahl, Länderspezifischen Normen, Options Funktionen etc.). Daher können diese Waren nicht zurück genommen werden, das gleiche gilt für alle im Deutschen Werk produzierten Wagner Ewar Produkte.
8.2 Musterware welche innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist (in der Regel 3 Monate) nicht in einwandfreiem Zustand und Original verpackt an die Rez AG zurückgeht, wird dem Besteller in Rechnung gestellt. Die Versand- resp. Transportkosten für die Rücksendung von Musterwaren gehen zu Lasten des Bestellers.
9. Garantien
9.1 Die Garantiedauer jedes gelieferten und bezahlten Produktes beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum der REZ AG. In dieser Zeit müssen alle defekten Teile zwecks Qualitätsprüfung zurückgeschickt werden.
9.2 Wird das defekte Teil vom Käufer selber ausgewechselt, wird ein neues Ersatzteil kostenlos zugestellt, weitere Ansprüche wie Einbauarbeiten durch dritte ( Elektriker, Sanitärinstallateur etc.) kann bei der REZ AG nicht geltend gemacht werden. Diese Leistung ist durch den Kaufpreis abgegolten.
9.3 Folgende Kosten werden von Rez AG übernommen: Wünscht der Käufer eine Reparatur durch die REZ AG, muss das Gerät an REZ AG original verpackt zurück geschickt werden. Für die Geräte mit Höhenverstellung muss dieses immer per Spedition und auf Palette zurück geschickt werden. In jedem Fall muss dieses zuvor und gegenseitig zwischen Rez AG und dem Käufer vereinbart worden sein, um unnötige Kosten zu vermeiden. Im Rahmen der Garantiezeit und Anspruch wird das Gerät von REZ AG im Werk dann kostenlos repariert und wieder zugestellt, da REZ AG keinen Service ausserhalb der Produktionsstätte betreibt.
10. Ausschluss der Garantie
10.1 Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind: • Schäden welche auf eine unsachgemässe Bedienung zurück zu führen sind. • Störungen infolge Verschmutzung, Einwirkung von aussen. • Unterlassenem Unterhalt der Geräte ( Unterhalt gemäss Gebrauchsanleitung). • Nicht beachten der korrekten Stromzufuhr und deren Anschlüsse. • Nicht konforme Lagerung und / oder Handhabung.
11. Haftung
11.1 Die REZ AG haftet ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht beruhen und die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die REZ AG haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden sowie für Schäden, die dem Besteller aus einer Rücktrittserklärung durch die REZ AG entstehen.
11.2 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes.
11.3 Die REZ AG haftet nicht für Schäden, welche durch höhere Gewalt entstehen.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer und Besteller bleiben die Waren im Eigentum der REZ AG
12.2 Muster und Modelle sind immer Eigentum der REZ AG. Sie dürfen ohne Einverständnis weder an Dritte übergeben noch selbst verwertet werden.
12.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
12.4 Waren oder Forderungen dürfen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist CH – Visp. Für Kunden mit ausländischen Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt ebenfalls Visp als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.
13.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrige Wirksamkeit der AGB nicht.
13.4 REZ AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
Geschäftsadresse: REZ AG Litternaweg 8 CH – 3930 Visp T.+41 27 922 03 03 F.+41 27 922 03 00 Gültig ab dem 1. September 2020